NIS-2
Die Europäische Union hat mit der NIS-2-Richtlinie einen neuen Standard für Cybersicherheit geschaffen. Seit Dezember 2025 gilt sie verbindlich in Deutschland – und betrifft deutlich mehr Unternehmen als bisher.
Unternehmen müssen jetzt handeln: IT-Sicherheit ist kein optionales Thema mehr, sondern gesetzliche Pflicht.
Was ist NIS-2?
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security 2) ist ein europaweites Regelwerk zur Stärkung der Cybersicherheit und digitalen Widerstandsfähigkeit von Unternehmen und Organisationen. Ziel ist es, ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau innerhalb der Europäischen Union zu schaffen und Unternehmen besser vor Cyberangriffen, IT-Ausfällen und digitalen Bedrohungen zu schützen. Im Vergleich zur bisherigen Richtlinie bringt NIS-2 deutlich strengere Sicherheitsanforderungen, erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen und Branchen, definiert klare Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und sieht empfindliche Strafen bei Verstößen vor. Dadurch wird Cybersicherheit zu einer zentralen unternehmerischen Verantwortung und zu einem wichtigen Bestandteil moderner IT-Strategien.
Wer ist betroffen?
Die NIS-2-Richtlinie betrifft nicht mehr nur Betreiber kritischer Infrastruktur, sondern einen deutlich erweiterten Kreis an Unternehmen und Organisationen. Dazu zählen insbesondere mittelständische und große Unternehmen aus wichtigen Branchen wie IT und Telekommunikation, Energieversorgung, Gesundheitswesen, Transport und Logistik sowie der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt sind in Deutschland rund 30.000 Unternehmen direkt von den neuen Anforderungen betroffen. Darüber hinaus können auch Unternehmen innerhalb von Lieferketten indirekt unter die Vorgaben fallen, wenn sie Dienstleistungen oder IT-Systeme für betroffene Organisationen bereitstellen.
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Die NIS-2-Richtlinie ist bereits in Kraft – ohne Übergangsfrist.
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Häufig gestellte Fragen zur NIS-2-Richtlinie
Was ist die NIS-2-Richtlinie und was hat sie mit meinem Unternehmen zu tun?
NIS-2 (Network and Information Security 2) ist eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit, die seit Dezember 2025 in Deutschland verbindlich gilt. Sie betrifft deutlich mehr Unternehmen als die Vorgängerregelung – darunter mittelständische Betriebe aus Branchen wie IT, Energie, Gesundheit, Transport und öffentliche Verwaltung. Wenn Ihr Unternehmen in einer dieser Branchen tätig ist und bestimmte Größenkriterien erfüllt, sind Sie direkt betroffen.
Bin ich als mittelständisches Unternehmen überhaupt von NIS-2 betroffen?
Sehr wahrscheinlich ja. NIS-2 greift bei mittleren Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz in relevanten Sektoren. Auch Unternehmen, die als Zulieferer oder Dienstleister für betroffene Organisationen tätig sind, können indirekt unter die Anforderungen fallen. Gera-Web GmbH prüft im Rahmen einer Betroffenheitsanalyse, ob und in welchem Umfang die Richtlinie für Ihr Unternehmen gilt.
Welche konkreten Maßnahmen muss ich als Unternehmen jetzt umsetzen?
NIS-2 fordert ein strukturiertes Risikomanagement, die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS), regelmäßige Sicherheitsanalysen, definierte Meldeprozesse bei Vorfällen sowie den Nachweis von Schulungen und Audits. Darüber hinaus haftet die Geschäftsführung persönlich für die Einhaltung dieser Vorgaben.
Was passiert, wenn mein Unternehmen die NIS-2-Anforderungen nicht erfüllt?
Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder: bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Hinzu kommen mögliche Reputationsschäden und eine persönliche Haftung der Geschäftsführung. Die Umsetzung ist daher keine Option, sondern gesetzliche Pflicht.
Wie lange dauert die Umsetzung der NIS-2-Anforderungen?
Das hängt vom aktuellen Stand Ihrer IT-Sicherheit ab. Eine initiale Gap-Analyse zeigt, wo Handlungsbedarf besteht. Viele technische Maßnahmen lassen sich zügig umsetzen, während ein vollständiges ISMS schrittweise aufgebaut wird. Gera-Web GmbH erstellt nach der Analyse einen realistischen Umsetzungsplan, der zu Ihrer Unternehmensgröße und Ihren Ressourcen passt.
Wir haben keine eigene IT-Abteilung – können Sie NIS-2 trotzdem für uns umsetzen?
Ja, genau dafür sind wir da. Gera-Web GmbH übernimmt als externer IT-Dienstleister die vollständige Begleitung: von der Analyse über die Einführung technischer Sicherheitslösungen bis hin zu Managed Security Services und der laufenden Betreuung. Sie müssen kein eigenes IT-Team aufbauen – wir sind Ihr spezialisierter Partner.
Was kostet eine NIS-2-Beratung bei Gera-Web GmbH?
Die Kosten hängen vom Umfang der notwendigen Maßnahmen und der Größe Ihres Unternehmens ab. Wir starten immer mit einem unverbindlichen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam einschätzen, was für Ihre Situation sinnvoll ist. Sprechen Sie uns an – unter +49 365 830 58 0 oder info@gera-web.de erhalten Sie ein transparentes Angebot ohne versteckte Kosten.
Wie starte ich jetzt mit der NIS-2-Umsetzung?
Der erste Schritt ist ein unverbindliches Beratungsgespräch mit Gera-Web GmbH. Wir prüfen Ihre Betroffenheit, analysieren Ihren aktuellen Sicherheitsstand und zeigen Ihnen einen klaren Weg zur NIS-2-Compliance. Kontaktieren Sie uns unter +49 365 830 58 0 oder info@gera-web.de – wir sind für Sie da.
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